Zuerst am 31.10.2025 in der Stuttgarter Zeitung erschienen.
Ayrin Benu Beck ist nicht-binär und hat den Geschlechtseintrag unter dem Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Beck ist 42 Jahre alt und lebt im Kreis Ludwigsburg. In diesem Gespräche spricht Beck mit der Transfrau Janka Kluge, 66, die in Stuttgart lebt. Kluge hat ihre Transition unter dem Transsexuellengesetz 1984 durchgemacht.
Janka, wie hast du 1984 unter dem Transsexuellengesetz deinen Namen ändern lassen?
Janka: Man musste mindestens 25 sein und seit mindestens drei Jahren den Wunsch haben, im anderen Geschlecht zu leben. Im April 1984 wurde ich 25, also hatte ich viel Zeit, mich vorzubereiten. Ich habe in meinem Trans-Lebenslauf erzählt, dass ich mit elf Jahren im Jahr 1970 gemerkt habe, kein Junge zu sein. Erst durch einen Bravo-Artikel über eine Transfrau in Polen einige Jahre später erkannte ich: Das bin ich.
Ayrin, vermutlich kanntest du schon mehrere nicht-binäre Personen.
Ayrin: Jein. Transsexualität war schon einigermaßen bekannt, Nicht-Binärsein kaum. Ich nannte mich lange androgyn, weil es keinen Begriff gab. Erst mit dem Selbstbestimmungsgesetz kam das Wort „nicht-binär“ in die Diskussion. So habe ich realisiert, was ich bin. Am 1. August 2024 beantragte ich im Standesamt Ludwigsburg zwei neue Vornamen und die Streichung des Geschlechtseintrags. Nach drei Monaten Wartezeit wurde es offiziell. Ich musste nur per Unterschrift versichern, dass es meiner Identität entspricht.
Warum hast du bis zum Selbstbestimmungsgesetz gewartet?
Ayrin: Das TSG kannte nur Männer und Frauen. Die einzige Möglichkeit, einen anderen Geschlechtseintrag zu kriegen, war jedenfalls bis 2020 nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes, aber nur für intergeschlechtliche Menschen. Das wäre theoretisch für mich möglich gewesen, aber die Chancen standen schlecht. Damals habe ich entschieden, auf das Selbstbestimmungsgesetz zu warten.
Janka, bist du neidisch, dass es heute einfacher ist?
Janka: Ich freue mich für Transmenschen, dass sie es heute einfacher haben als ich. Neidisch? Ich wäre gerne früher transitioniert, aber wichtiger war, dass es überhaupt eine Möglichkeit gab.
Was würdet ihr am Selbstbestimmungsgesetz ändern?
Ayrin: Das Grundmisstrauen muss weg. Manche tun so, als wäre das Selbstbestimmungsgesetz ein goldenes Ticket, um Menschen zu missbrauchen. Deswegen gibt es wahrscheinlich den Paragrafen, der sagt, dass das Hausrecht zum Beispiel beim Zugang zu Saunas weiter gilt. Aber wer sich danebenbenimmt, muss so oder so Konsequenzen tragen.
Janka: Ich finde das Hausrecht wichtig. Aber ich finde auch das Misstrauen gegenüber Transmenschen schade. Und ich halte das Jahr Wartezeit, bevor man die Namensänderung oder den Geschlechtseintrag wieder rückgängig machen kann, für menschenunwürdig. Ich finde, wir sollten entweder den Menschen trauen, das Richtige für sich zu machen, oder nicht.
Was bedeuten euch die neuen Namen?
Ayrin: Erst wollte ich meinen alten Namen behalten, merkte aber, er passt nicht mehr. „Benu“ ist ein alter Spitzname und steht wie der Phönix für Wiedergeburt. „Ayrin“ fand ich zufällig – es fängt mit demselben Buchstaben an wie mein Deadname, ist Geschlechtsneutral, bedeutet im kurdischen Neuanfang aber auch feurig.
Janka: Als das TSG kam, kaufte ich ein Namensbuch. Der neue weibliche Name sollte mit dem gleichen Buchstaben beginnen wie der alte und keiner Frau gehören, die ich kenne. „Janka“ war neu, schön und stimmte für mich.
Die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wurde von der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich angefacht. Bevor sie untertauchte, änderte sie ihren Geschlechtseintrag.
Ayrin: Letztendlich war die ganze Debatte rein akademisch, weil Liebich die Haft nicht angetreten hat. Es war nur eine Provokation unter vielen.
Janka: Liebich organisierte davor Proteste gegen Christopher Street Days und beschimpfte Transmenschen als „Transfaschisten“. Kurz vor Haftantritt änderte Liebich den Geschlechtseintrag, um das Gesetz lächerlich zu machen. Danach zeigte Liebich viele Menschen wegen Nennung des alten Namens und Geschlechts nach dem Offenbarungsverbot im Gesetz an, allein mich über 30 Mal.
Janka, du hast damals nur den Namen geändert. Warum hast du später auch den Personenstand geändert?
Janka: In den 1980ern wurde mit dem Namen zwar praktisch auch das Geschlecht geändert, aber nicht im Geburtenregister. Mir reichte es, von 1984 an als „Frau Kluge“ zu leben. Für den geänderten Geschlechtseintrag im Geburtenregister hätte ich eine Operation gebraucht. Der unterzog ich mich zwar 1989 – stellte den Antrag aber erst viel später, als meine Partnerin und ich eine Wohnung kauften und rechtliche Absicherung brauchten. Heiraten konnten zwei Frauen damals nicht. Hätten wir geheiratet, wäre ich rein rechtlich wieder ein Mann geworden. Wir mussten deshalb eine Lebenspartnerschaft eintragen. Das wäre ohne weiblichen Eintrag im Geburtenregister aber nicht möglich gewesen.
Was wünscht ihr euch für Transmenschen in den nächsten Jahren?
Ayrin: Beim Selbstbestimmungsgesetz sollten wir nicht mit einem kompletten Grundmisstrauen an Personen herangehen, sondern Personen bestrafen, die es offensichtlich missbrauchen. Menschen sollen leben dürfen, wie sie sind – ohne dauernde Rechtfertigung. Dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber einer konservativen und misstrauischen Klientel muss aufhören.
Janka: Ich wünsche mir, dass wir als Transmenschen in der Zukunft akzeptiert werden. Das Selbstbestimmungsgesetz steht nächsten Juli schon zur Evaluation, was eigentlich viel zu früh ist. Da sollte aber auf jeden Fall ein Paragraf rein, der eindeutig sagt, dass ein Missbrauch strafbar ist. So ist es im Personenstandsgesetz der Schweiz.


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